
Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle, Peer Review
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, sind verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, sind verpflichtet, sich regelmäßig einer externen Qualitätskontrolle zu unterziehen.
Die Berufsgesellschaft Dünkel & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist
- von der Wirtschaftsprüfungskammer als gesetzlicher Jahresabschlussprüfer registriert und
- ein gesetzlicher Vertreter der Dünkel & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ein von der Kommission für Qualitätskontrolle bei der Wirtschaftsprüfungskammer registrierter Prüfer für Qualitätskontrolle im Sinne von § 57a Absatz 3 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO). Zur Aufrechterhaltung der Registrierung bedarf es jährlicher spezifischer Fortbildungen.
Die Dünkel & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betätigt sich derzeit selbst nicht bei anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Prüfer für die Qualitätskontrolle nach § 57a WPO.